Sie wurden als Beschuldigter zur Vernehmung geladen?
Die Polizei hat Ihnen eine Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter geschickt? Sie möchten wissen, wie man sich in dieser Situation am besten verhält? Sie wissen nicht, ob Sie der Ladung folgen müssen? Ihnen ist nicht klar, was nun passieren wird?
Ich möchte Ihnen auf dieser Seite diese und andere Fragen rund um das Thema "Beschuldigtenvernehmung" beantworten. Dabei würde ich mich natürlich freuen, wenn diese Seiten für Sie hilfreich sind und zur Lösung Ihres strafrechtlichen Problems beitragen können. Denken Sie aber bitte daran: Das Internet kann keinen Rechtsanwalt ersetzen!
Die Informationen und Ratschläge, die ich Ihnen hier auf "beschuldigtenvernehmung.de" geben kann, sind naturgemäß allgemein gehalten und können nur einer ersten Orientierung dienen. Jeder Fall hat seine Besonderheiten, jeder Sachverhalt ist anders. Deswegen mein wichtigster Ratschlag: Wenn Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens sind, wenn Sie wissen, dass Sie angezeigt wurden, dass gegen Sie ermittelt wird, oder wenn Sie aus sonstigen Gründen ein Problem mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht haben, dann sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht! Ein Anwalt wird die Besonderheiten Ihres Falles erkennen, er wird gemeinsam mit Ihnen entscheiden können, welche Verteidigungsstrategie am sinnvollsten ist.
Beschuldigtenvernehmung - die Ladung zur Polizei bzw. Kripo
Oft erfährt der Beschuldigte eines Strafverfahrens erst durch die Ladung zur Polizei bzw. zur Kriminalpolizei davon, dass gegen ihn wegen einer Straftat ermittelt wird. Aber auch dann, wenn man wusste, dass eine Strafanzeige gestellt wurde oder dass die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft auf andere Weise aufmerksam geworden ist, ist die offizielle Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter regelmäßig eine unerfreuliche Angelegenheit.
Jeder Beschuldigte eines Strafverfahrens hat das Recht, sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. Er kann dies selbst tun, er kann aber auch "in jeder Lage des Verfahrens" einen Rechtsanwalt als Verteidiger beauftragen (vgl. § 137 StPO). Als Strafverteidiger stellt man allerdings immer wieder fest, dass die wenigsten Beschuldigten von ihrem Recht, sich zu verteidigen, sinnvoll Gebrauch machen. Die häufigsten Fehler geschehen dabei im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung. Viele dieser Fehler resultieren aus Unkenntnis über die Beschuldigtenrechte oder aus einer Fehleinschätzung der Situation. Die gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen können daran nur wenig ändern, oftmals sind die Belehrungen in der Ladung sogar so formuliert, dass der Beschuldigte daraufhin die falschen Entscheidungen trifft.
"beschuldigtenvernehmung.de" möchte Hinweise geben, wie man seine Rechte effektiv durchsetzt und wie man verhindert, dass durch das eigene Verhalten alles "nur noch schlimmer wird".
Lesen Sie weiter unter >> Häufige Fragen zur Beschuldigtenvernehmung